260Vierzehnteschen, und Verfälschung halten, daß der Bur-germeister Henrich B. das Buch wieder hervor-gesuchet, daß dessen Herstellung dem damali-Kirchmeister Johann H., und Notariosepho S. angerathen, daß besagter Kindmeister Johann H. das Buch daraufnem Buchbinder geschicket, die durchstrich-nen Blätter ausnehmen, statt derer weispier einschalten, und das Buch neu einbinde-allemlassen; zumalen nicht nur das BuchVermuthen nach annoch unbrauchbar,als ein moralisches Unwesen auf demcher liegen würde, wann selbiges nicht angesuchet, und wiederum in Stand gestel-Bworden wäre; sondern auch weder dergermeister Henrich B., weder der Kirchm.ster Johann H, noch der Notarius JosephusS. vernünftiger Dingen sich vorstellen konntedaß ihnen verübelet, und gar zu einer boshten, und gefährlichen Verfälschung ausgedeutet werden würde, wann sie das von Landdechanten, Schöpfen, und Kirchmeistern ageschafte, oder doch wenigstens ganz verlas-sene Buch aus dem Staube der Verachtungwieder herauszieheten, und zu einem brauchbaren Weesen erhebeten.§. 10.Hätte der Burgermeister Henrich B. daBuch nicht aufgesuchet, haͤtte der NotariusJosephus S. selbiges zerrissen, oder hätten dieMäuſ-
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