Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
255
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255Stuck.noch erfindlich gewesen, und endlich der abge-legten Capitalien, und sonstigen Renthen, woneue Schuldnere ins Mittel gekommen, nichtannehmen wollen; und dahero ihn nicht nurbevollmächtiget, das Buch in den unrichtigenPosten zu durchstreichen, sondern auch ihmealle Kirchen Briefschaften zugestellet, und da-bey aufgetragen hätte, ein neues, und richtiges Kirchenbuch zu verfertigen. Mit diesemstimmet auch der Schöpfen Arnold E in soweit überein, wann selbiger bezeuget, daß derNotarius Josephus S. mit Vorwissen desLanddechantes, seiner, und des Schöpfen Pau-lus B., fort derer Kirchen= und Armenpro-visoren als Buchhalter über Kirch= und Ar-menrenthen angenommen, und selbigem derZeit aufgetragen worden seye, aus dem vondem Notario Lernardo L. ehemals errichtetenBuche alles concordant zu machen, in Ord-nung zu bringen, und annebst ein neues zuverfertigen. Von dem lezten wollen zwarder Kirchenmeister Peter R., und Armenpro-visor Johann B. nichts wissen. Dadurchwird aber die Aussage des Schöpfen ArnoldC. um so weniger geschwächet, als eines Theilsdie Inquisiten durch die Beylagen sub N. 15& 16. erwiesen haben, daß dem Notario Jo-sepho S. für die Errichtung eines neuen La-gerbuchs sieben Rthlr. von dem KirchmeisterPeter R. aus Kirchenmittelen seyen abgefüh-ret worden. Andern Theils hat auch derLanddechant endlich bekennen müssen, von dem