254Vierzehntesschicket, die in diesem Buche von vornedurchstrichenen Blätter ausnehmen, und dagegen weisse Blätter beysetzen lassen, und demnach die durchstrichenen Blätter mit dem neueingebundenen Buche dem Notario JosepS wieder zugestellet hätte. Nicht weniger ist vordem Burgermeister Henrich B. ad interro-S. 4. & 6. & ad instant. 1. eingestanden wo-den, daß er, als er das von dem Nota-Bernardo L. errichtete Buch durchgehedurchstrichen gefunden, dem Notariopho S. so wohl, als dem Kirchenmeister.Lanthann H. gesagt hätte: Man solle daswiederum zum nüzlichen Gebrauche derche darstellen, und einbinden lassen, damitbiges den künftigen Kirchmeistern als ein?nual pro norma, & forma dienen moͤg7.Demnach ist also zu untersuchen,drey Inquisiten bey ihren Verrichtungen:boshaftes, und gefährliches begangeneinerDer Notarius Josephus S. führet zuEntschuldigung an, daß der Landdechan-Schöpfen C. Paulus B. und Arnold C.,dann Armenprovisor Peter R., und Joha-B. das von dem Notario Bernardo L.richtete Renthbuch in betref der dem Landdeeanten zukommenden Gebührnissen, soder zinsbaren Benden, welche wohl zum sec-sten Theile in dem Buche nicht beschrieben,noch
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten