249Vierzehntes Stuck.XIV.VonVerfälschung eines Kirchen=Rent-Buchs.§. 1.Am 21. May 1755. hat der Land=Dechant,und Pfarrherr zu S. dahier nicht nur an-gezeiget, daß der Notarius Josephus S. mitdenen Schöpfen vor einiger Zeit fünf Kirchen-bücher aus der Kirche herausgenommen, derehemalige Kirchenmeister Johann H. aus je-nem Buch, welches von dem Notario Ber-nardo L. bey erster des Burgermeisters Hen-rich B. Kirchenmeisters Bedienung im Jahre1739. bis 1741. beschrieben, und als einHauptbuch in der Kirchenkiste zu liegen be-stimmet gewesen, einige Blätter ausgenom-men, und das Buch wiederum neu einbindenlassen, so dann nach Aussage vorbemelten Jo-hann H. der Notarius Josephus S., und Bur-germeister Henrich B. die herausgenommenenBlätter annoch in Händen hätten, sondernauch dabey gebetten, die ohne sein Vorwissen,und Willen geschehene Ausblätterung, undVeränderung zu untersuchen, und die daranbetheiligten zum schröchbaren Exempel derglei-chen Uebertretter scharfest zu strafen.§. 270 5
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