Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
214
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Eilftes214K. ebenfalls gearbeitet, und dessen Nutzen be-förderet haben; anerwogen oft bemelter Ma-thias K. ansonst entweder seine Zahlung nichterhalten, oder aber den Proceß wider die Erb-genahmen des Christian N. auf seine Kostenwürde haben fortsetzen müssen.§. 01Gleichwie es demnach nicht nur widerreck-lich, sondern auch unredlich ist, daß derthias K. die Zahlung verweigere, und wenoch nicht einmahl gerechtfertigten Forderunggen ein jus retentionis sich beylegen wol-also wäre zu sprechen, daß der Advocatuswegen seines zu 25. Reichsthaler sich ertra-den deserviti, desgleichen der ProcuratorD. seines zu 8. Reichsthaler sich belaufendedeserviti halber aus den bey dem Mathia-por-K. annoch beruhenden 250. Reichsthalerzüglich zu befriedigen, und der Mathiaszu Auszahlung dieser Gelder anzuweisen,bey in die desfalls aufgegangenen Kostenlig zu ertheilen seye.XII.