213Stuck.gesprungen, zu thun schuldig worden, daswird nicht weniger von allen anderen Credi-toren ausgesetzet, und jure praelationis ganzbillig erforderet. Arg, d. l. 4. ibi. infirmi.tatem, qua pariter laborant clientes nostri injudicio causas exercentes cod. de pet. hered.sonderlich wo sie ihre Dienste zu End ge-bracht, und gänzlich ausgeführet hätten.Not. Mynsinger cent. obser. sing. 3. observ. 7.Dann sie haben auf den erhaltenen Sachengleichsam eine tacitam hypothecam, weildurch ihren Fleis, wie sonsten durch Geldin anderen Dingen, die selbige beförderet,und zuwegen gebracht worden.§. 9Solches muß dahier noch um so mehr stattfinden, als ersagter Advocatus B., und Pro-curator D. den Peter F. in Sachen seiner wi-der die Erbgenahmen des Christian N. bedie-net, mithin die Hauptwerkzeuge seynd, daßermelter Peter F. von denen Erbgenahmen desChristian N. durch den coram protocollo ge-schehenen Vergleich die 250. Reichsthaler er-halten hat. Woraus dann ferner folget, daßgleichwie der Mathias K. dasjenige, so bereitszuerkennet, und weiters zugesprochen werdendörfte, nur aus den vergleichenen 25.Reichsthaler nachsuchen, und dadurch zu sei-ner Zahlung gelangen kan; also der Advoca-tus B., und Procurator D. für den MathiasK.O 3
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