211Stuck.thias K. dawider angezeiget, daß ausweis desdahier anhängigen Processes der Peter F. ihmeInnoch 301. Rthlr. schuldig, die ergangen seynsollende Urthel ihme bis dahin noch nich insi-nuiret, und folglich das jus retentionis statthaft, und gegründet wäre.5.Hierüber ist der Mathias K. mit dem Ad.vocato B, und Procuratore D. in eine or-dentliche Rechtsirrung gerathen, gleichwohlenvon demselben nichts weiters verhandelet, unddarum wider denselben das purificatorium er-lassen worden. Ordentlicher Weise wäre alsozwar lediglich in contumaciam zu sprechen.Alldieweilen aber der Mathias K. nachgehendsausdrücklich erkläret, daß er es bey dem pu-risicatorio bewenden lassen wolle: so ist diesesein Anzeigen, daß derselbe der Sache völligtraue, und nichts mehr verhandelen wolle. Da-hero auch in der Hauptsache dermalen zu spre-chen iſt.§. 6.Die erste des Mathias K. Forderung beste-het darinnen, daß der Peter F. die ihme mit-verkauften Gereiden zu sich genommen, unddesfalls 75. Rthlr. zu vergüten hätte. Diezweyte Forderung ist, daß der Peter F. dasdem Mathias K. verkaufte Gut, und Büschenverdorben haben solle. Die dritte ForderunghatO
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