Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
209
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205Eilftes Stuck.XI.VonVorzugsrechte derer Sachwal-ters, und Anwalds Gebührnissen.§. 1.Nachdeme der Peter F. mit denen Erbge-namen des Christian N. sich dahin ver-glichen, daß letzgemelte Erbgenamen vorge-meitem Peter F. wegen der Forderung, so der-selbe an dem Mathias K. machet, nebst Abzugdes Pfachts, gelehnten Geldes, vorbezahltenSchulden rc. rc. die Summe von 250. Rthlr. ge-sollen; so hat ersagter Mathias K., welcherdie Gelder in Händen hatte, und auszahlen sol-te, wider den Peter F. verschiedene Forderun-gen gemacht, und desfalls dahier einen Pro-ceß angehoben.Nach vollführtem Schriftwechsel ist am 21.Merz 1759. gesprochen, und fernere com-missio aufgetragen worden, den von dem kla-genden Mathias K. auf sein, und derer Erb-genamen des Christian N. Name ausgeferti-get seyn sollenden Kaufbrief in originali auf-legen zu lassen, und den Beklagten darüber zuvernehmen, fort dem Kläger cum præfixionetermini