195Stuck.zum ersten May 1760. ab dem Gute ruckgeblie-ben, wie auch die act. N. 55. benennten Contri-butionsgelder, 3. der von Hofcammerrathe C.geforderte, und bis ersten May 1760. aus-gebliebene Sackzehnde, 4. Kellenereyverwal-ter T., welchem eine Halbschied des Guteverstricket, für obgesezte Forderung, Zinsen,und Kosten jedoch nicht weiter, als eine Halb-schied des jetz gesagten Ueberrestes sich erträgt,5. die Erbgenahmen Johann Wilhelm U. mitihren Forderungen von 169-25- und 11.Reichsthaler, 6. die Susanna D von wegender ihro per sententiam contumacialem 300.Reichsthaler samt den nachstehenden Zinsen.Peter M. mit seiner Forderung von 100.Reichsthaler samt denen Zinsen. 8. SusannaD. mit dem Ueberrest ihrer Forderung von500. Reichthaler samt den Zinsen. 9. dieErbgenahmen Arnolden B. mit 250. Reichs-thaler, und denen Zinsen zustellen, und zubefriedigen, fort endlich (um willen nachAbzug dieser Schulden in massa nichts übrigbleiben wird) der Henrich B. zu dem übrigenVermögen des Johann Wilhelm S. hinzu-derweisen seye.§. 7.Hiervon hat derohalben der Henrich B.stehenden Fusses appelliret, die eingelegte Be-rufung am siebenten Hornung dahier einge-führet, am neunten selbigen Monats völligeProcessusN 2
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten