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5 (1773)
Entstehung
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194Zehntes§. 5.Hierauf meldete sich unter anderen auch derHenrich B., und stellete am 19. Sept. selbigen Jahrs vor, daß gleichwie sein Schwägervatter vor einiger Zeit nemlich im Jahre 1757verstorben, mithin sein Schwager JohannWilhelm S. kraft des am 10. Nov. 1748. geschehenen Uebertrags ihme dermalen die Halbschieddes höhern Werths, wie auch die 10 Rt.herauszugeben schuldig wäre; also ihme dserthalb der Vorzug vor allen anderen ummehr gebührete, als seine Forderung in Erbgelde, oder Erbpfenning bestünde.§. 6.Diesem jedoch ungeachtet wurde am 10.Jenner 1761. gesprochen, daß 1. die act.49. designirten, und ferner aufgegangenenKosten, der dabey in der Anlage sub N.vermelte Dröschlohn der versteigten Früchten,fort die in der Anlage sub N. 2. & 5. von dernen Landbotten angegebenen, und ferner etwanachständigen Gebührnissen, nicht weniger dassalarium curatoris, so dann der von der Su-sann D. act. N.48 bemerkte, und ex aequo& bono auf 11. Rthlr. 53. Sibr. gemaͤßigteVertrag praevio tamen juramento suppletorio, 2. die in der Anlage act. N. 49. sub N.3. enthaltenen Steuren, fort der in der Anla-ge sub N. 6. enthaltene Lichtmeeßschatz, undwas ferner an Schatz= und Steurengelder biszum