193Stuck.so das Gut mehr, und höher, als die vätter-lichen Schulden, geschätzet werden würde,herausgeben, auch seiner Schwester von de-nen Gereyden 100. Rthlr. abtragen, und biszu derer Ablegung davon gebührliche Zinsengeben solle.§. 3.Im Jahre 1757. ist von sicherer Susanna D.wider den Johann Wilhelm S. eine Schuld-forderung von 300. Rthlr eingeklaget, am 18.Junius selbigen Jahrs eine contumacial Ur-thel eröfnet, und deren Vollstreckung dem Un-terrichter anbefohlen, darauf von der Susan-na D. noch eine fernere Schuldforderung von500. Rthlr. bey dem Unterrichter eingeführet,und demnach vorbemelte Susanna D. am 14.Hornung 1758. in das Gut eingesetzet worden.4.Als in dessen Gefolg der Unterrichter wei-ters verfahren, und zu der Schätzung, undVersteigung abschreiten wollte; so haben vor,und nach so viele Schuldleute sich hervorgethan,daß der Richter nöthig gefunden, einen förm-lichen Concurs zu erwecken, mithin nicht alleinam 6. April 1759. curatorem anzuordnen,sondern auch am 26. May die edictal Citationzu erlassen.§.
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