192Zehnres Stuck.X.VonErbgelde, und dessen Vorzugrechte.§. 1.Der Adolph S. hat mit seiner Ehefrauzwey Kinder gezeuget, wovon der SohnJohann Wilhelm S. mit der Christina A-so dann die Tochter Maria Anna mit Harich B. zur Ehe geschritten ist.§. 2.Nach Absterben der Mutter hat dieTochter mit Bewilligung ihres Ehemannesund in Zustand ihres Vatters Adolpfen Cam zehnten Nov. 1748. ihrem Bruder dieHalbschied des von dem Vatter herrührendenGuts zu S. dergestalt übertragen, daßmelter Johann Wilhelm S. die von demVatter angegebenen, und zu 1150. Reichsthaler sich ertragenden Schulden übernehmen,davon, so lange der Vatter bey Leben, di-Zinsen, wie auch alle übrigen Lasten von denGute abtragen, nach des Vatters Tode aberdas Gut besehen, und schätzen lassen, demnach seiner Schwester die Halbschied dessen,
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten