Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
189
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189Stuck.den Kaufbrief entkräften, oder einiger Massenverdächtig machen könnte.10.Eben wenig kan erheben, wann die Ap-pellanten durch fernere Zeugnisse darthunwollen, daß ihre Mutter wegen ihrer elterli-chen hinterlassenen Erbschaft bey dem JohannD. sich beklaget, daß dieselbe, wie auch dieErbgenahmen Nicolasen D. die ErbgenahmenJacoben D. um Theilung der Erbschaft vor30= und 40. Jahren mehrmals angemahnetund so gar bey dem verlebten Schultheisen zuSimmersdorf gerichtlich belanget hätten. Die-weilen der Schöpfen Christian R. nur bezeu-gen solle, von dem Johann D. gehöret zu ha-ben, daß derer Appellanten Mutter wegen dervon denen Elteren hinterlassenen Erbschaft sichbeklaget; so spricht es von selbsten, daß dieservon hören sagen redende Zeug keinen Beweisausmachen könne; zumalen des beklagensGrund, und Ursache, derer verschiedene ge-wesen seyn können, von dem Zeugen nicht ein-mal angegeben wird. Will ich ferner denenAppellanten auch ohne alle Zeugen glauben,daß ihre Mutter, und die Erbgenahmen desNicolas D. vor 30. und 40. Jahren die Ap-pellaten um Theilung der Erbschaft mehrmalangemahnet, und gar gerichtlich besprochenhaben, so läst sich jedoch daraus nicht schlies-sen, daß der Kaufbrief unwahr, und unrich-