178AchtesAlleine eines Theils ist das Angeben nicht inallermindesten bescheiniget, und andern Theilsolle nach der Stammtafel die Maria voneine Schwester gehabt haben, welche sich Mar-garetha genennet, und mit Adam von E. ver-mählet gewesen. Ueber dies da von Seitesderer revisorum nachgegeben worden, datMargaretha von H. genennt H., eine Tochterdes Johann von H. genennt H. und der Ma-ria Elisabeth von W. mit Adam von E.vermählet habe; so ist der Revident so gar aufdie Gedanken verfallen, daß die Margarethvon H. genennt H. erstens mit Adam von E-und hernach mit Johann von S. sich vermaͤh-let habe. Hieraus legt sich also zu hellen Tgen, daß der Revident selbst nicht einmal wisswie er seine zum Drucke beförderte Stammtatfel rechtfertigen solle.§. 39.Solchemnach kommt es nicht darauf an,von der Verwittibten, und minderjährigvon H. die sub Lit. A. & F. beygelegten Schriftten, oder Handlungen in denen Jahren 1689und 1695 übergeben, so dann ob vermög dererBeylagen sub Lit. B. & P. am 20. April 169commissio tentandi concordiam erkennt, uniendlich ob zufolg der Beylage sub Lit. L. dAuflegung derer Urbilden, und Erbietung acsolennia der Verwittibten, und minderjähri-gen von H. am 20. Nov. des nemlichen Jahrseye
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