177Stuck.Theodor Werner von H. genennt H. die bee-den hinterlassenen Töchter, wovon die erste mitdem Canzlar Theodor von H., und die anderemit dem Obristen Rutger von K. verheyrathetgewesen, am 20. Julius 1643. mit dem adlichenRittersitze zu L. seyen belehnet worden. Wasdieses zur Sache beytragen solle, ist um so un-begreiflicher, als daraus niemand abnehmenkan, daß des Theodor Werner von H. genenntH. Grosvatter Werner von H. genennt H. einBruder der mit Johann von S. vermähltenMaria von H. genennt H., mithin jetzbenenn-te Maria, und Werner von H. genennt H.des Johann von H., und der Maria Elisabethvon W. Kinder gewesen seyn sollen.38.Ja vermög der von dem Revidenten so wohl,als der Verwittibten, und minderjährigen vonH. vor der Urthel vom 17. Aug. 1684. überge-benen Beylagen sub Lit. D., & R. hat des Jo-hann von S. Ehegattinn sich nicht Maria, son-dern Margaretha von H. genennt. Mithinkommen diese Beylagen mit dem von dem Re-videnten so gar in Druck herausgegebenenStammbaume nicht einmal übereinander. Zudessen Beschönigung will von dem Revidentenzwar vorgespiegelet werden, als wann des Jo-hann von S. Ehegattinn sich so wohl Maria,als auch Margaretha solle genennet haben.Alleine
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