Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
157
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157Stuck.petrant in die bey dieser Instanz aufgegange-nen Kosten fällig zu ertheilen seye.§. 19.Mit so vielen Urthelen liesse der Lieutenantvon K. sich noch nicht begnügen, sondern steltedahier proprio, & coheredum nomine vonneuem vor, daß gleichwie von seiner Groß-mutter der Verwittibten von H. und den min-derjährigen Kinderen wider die am 17. August1689. eröfnete Urthel Restitution gebetten, zuderen Begründung auch die neuen Beweis-thümer sub Lit. D. E. F. G. & H. übergeben,der desfals erforderliche Eyd im Jahre 1691.würklich ausgeschworen, und der libellusimplorationis am 22. Nov. 1691. commu-nicabel erkennt, inzwischen bis auf die heutigeStunde die Urthel nicht eröfnet worden, alsoer, und seine Miterben das von der Großmut-ter ergriffene Rechtsmittel zu afterfolgen be-fugt, allenfals ihnen ex propriis personisdie Restitution wider die Urthel vom 17. Au-gust 1689. zu verstatten, wie auch sothaneUrthel nur von den allodial Güteren zu H. zuverstehen, mithin die Lehngüter ihnen vorabcum perceptis zu zu erkennen seyen.§. 20.Dadurch wurde ein sehr weitwendigerSchriftwechsel veranlasset, von beeden Thei-len die Sache so gar durch den Druck bekenntgemacht,