155Stuck.gebetten, dahero die Urthel vom 31. August1754. dahin respectivé zu re= und confirmiren,daß das in actis strittige interesse morte vondem Reversal derer 1300. Rthlr. nach Maaßgabe des zwischen der abgelebten Freyfrau vonH., und dem auch abgelebten Johann AlbertFreyherrn von H. am 7. Merz 1704. einge-gangenen Vergleichs zu reguliren, mithin sol-ches interesse nach Verlauf der zur Zahlungbestimmten 6. Wochen â dato sothanen Ver-gleichs, folgsam à dato des 22. April 1704.ihme Lieutenant von K. pro rata seines fünftenTheils fernerweit zu zuerkennen, hingegen dievon ihme machende Forderung eines viertenTheils aus dem der Theresia von H. ange-bentlich gebühret haben sollenden fünften Theilein separato bey seiner Behörde ein= und aus-zuführen, und dahin zu verweisen, immittelsdie in hacce instantia weiters aufgegangenenKosten ebenmäßig gegeneinander aufzuhebenseyen. Dann wird, als viel das von demLieutenant von K. mandatario nomine Erb-genamen der verwittibten von H. besondersgebettene, und erhaltene commissorium pun-cto exequendi praetensé liquidi judicati hincinde zu vernehmen betrift, partibus hinc indefrey gestellt, dieserthalb in separato fernerweitanzurufen, und die Nothdurft zu verhandelen.). 17.Hiewider machte der Lieutenant von K. sogar ohne Ergreifung eines Rechtsmittels aber-malige
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