123Siebentes Stuck.VII.VonContractu Antichretico.Im zwölften Julius 1729. hat Anton L.,und bessen Ehefrau Anna Catharina H.dem Kaufhändeler Johann Theodor H. zwolMorgen Ackerlandes auf dreyßig steete nach-einander folgenden Jahren für die Summevon 645. Rthlr. jeden zu 80. Alb. Cöllnisch ge-rechnet, in Versatzkauf überlassen, anbey dieseAbhandelung dem gerichtlichen Protocoll ein-verleiben lassen zu mögen freygestellet, also,und dergestalt, daß der Versatznehmer solcheLänderey statt üblicher Zinsen mit Last, undUnlast, Recht, und Gerechtigkeiten nuznies-sen, und unberechneter Weise innhaben solle.Wobey ferner verabredet, daß wann die Ver-satzgebere sich hernechst entschliessen würden,die Länderey nach verflossenen Versatzjahrenwiederum einzulösen, solches denenselben nichtanders frey gestellet seyn solle, als bey anteTerminum vorhergehender halbjährigen Auf-kündigung, wo dann in Termino nicht alleinobgemelte Versatzschillinge, sondern auch alleaufgegangenen Kosten, und mittlerweile ange-wendeten Verbesserungen, und Düngung nachPflugrechte, und Ackersmanier (worab Ver-Verſag⸗
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