Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
118
Einzelbild herunterladen
 

118Sechsteslen; so hätte sein Zeugens Frau gesagt, alsdann könnte er es nehmen. Ein welches vorsieben bis acht Jahren geschehen, und vondieser Zeit an der Molter beständig in Naturwäre genommen worden.§. 8.Endlich hat auch der Appellat selbst ad posit-1. 2. 3. & 6. eydlich geantwortet, gehört zuhaben, daß seine Eltern, und Vorfahren vonMalz sowohl, als Weitzen, und Roggen fünfMütchen von denen Zwangbaren genommen.Auch er hätte das Malz von denen Zwangbaren jederzeit gemoltert, wann aber ein-oder anderer sich mit ihme verstanden; so hätteer wohl Geld genommen, und sich darübervielmal ein Viertel Bier zahlen lassen. DerJoseph E. das ist der Appellant hätte ihn vonAnfange angesprochen, daß er als ein ange-hender Mann in etwa verschonet werden mögteEin welches er Appellat auch gethan. Alsfolgends des Johann S. Frau sich beschweret,daß von ihro der Molter in Natur, von demJoseph hingegen vier Albus, wiewohl dieseröfters den Werth von fünf bis sechs Albusgegeben, genommen würden; so hätte er darnach von dem Appellanten den Molter in Na-tur haben wollen. Uebrigens hätte er verschie-dene Jahren für Geld gemahlen, und könntealso wohl seyn, daß er dann, und wann fün-Albus bekommen. Es wäre solches jedochnicht allezeit geſchehen.