112Fünftes Stuck.wohl gebetten, das Depositum zu restituiren.und die am 26. Sept. 1759. dahier eröfneteUrthel zu reformiren, also, und dergestalt,daß Restitutio in integrum wohl gebetten,das desfalsige Depositum ebenmässig wieder-zugeben, so dann die Impetrantinn medianteRestitutione in integrum bey der strittigenLaͤnderey in possessorio salvo petitorio zuhandhaben, die aufgegangenen Kosten gleichwohl aus bewegenden Ursachen gegen einan-der aufzuheben, und zu vergleichen seyen.VI.
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