Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
110
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110FünftesFreundschaft, und Verträulichkeit ein derandern reciproce zu Erben, und zu erbfol-gern hiemit ernennen, und instituiren, ge-stalten des erst absterbenden allinge Gereid,und Ungereide, oder fahr- und liegende Gü-ter, Actionen, Baarschaften, Jowelen,und pretiosa, sammt allingen erworbenenErbschaften, und Sterbfällen, wie, undwo dieselben gelegen, nichts davon ausge-nommen, der Leztlebende von uns freyerb= und eigenthümlich zu haben, zu behal-ten, und damit nach Willkühr zu schalten,und zu walten. Hieraus fliesset anbey-daß die Eheleute sich beede mehr, dann alleihre Verwandten geliebet, und einer dem andern all dasjenige geben, und vermachen wol-len, worzu sie nur immer berechtiget gewesen.Dahero auch allerdingen zu glauben, daß wanngleich die Frau von ihres Mannes Handlun-gen keine Wissenschaft gehabt haben solte, sel-bige jedoch jederzeit solche bestättiget habenwürde, um dadurch ihrem Manne desto größsern Vortheil zu verschaffen. Diesem kommetso dann annoch hinzu, daß unwidersprechlicherMassen der Frau selbsten jederzeit vortheilhaf-ter, und gerathener gewesen, von dem Kaufabzugehen, dann dessen Erfüllung nachzusu-chen. Wo also der Mann dasjenige gethan,was alle Vernunft, Billigkeit, und Pflichten erforderten; so hat er ganz keine Ursacheseiner Frauen davon das allermindeste zu ver-heelen, und zu verschweigen. Mithin ist sol-ches