Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
63
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Fünftes Stuck-V.VonAusbedungener Macht vomKaufe abzugehen.§. 1.Maximilian Hattard Freyherr von W.***hat zu erst im Jahre 1710. bey der ver-wittibten von D. die Summe von 3700. Rthlr.lehnbar aufgenommen, dafür alle seine Güter,so viel darzu erforderet werden mögen, ver-schrieben, und per modum veri Possessoriieingesetzet. Sodann hat derselbe im Jahre1714. bey vorerwehnter verwittibten von D.Tochtermann Franz Egon von S., und dessenEhegattinne Anna Chatharina von D. dieSumme von 4000. Rthlr. gelehnet, und da-für alle Güter, wo dieselben gelegen, und an-zutreffen, zum allgemeinen, dahingegen seinenin der Reichsstadt E. gelegenen Hof, welcherallerdings frey, und unbeschwert, ausser daßer an die Commenthürey zu Catharinen lehn-rührig, mit Bewilligung des Lehnherrns, zeitlichen Commenthürn zu Catharinen Inhalt derdarüber schriftlich ausgefertigten Urkunde zumbesondern Unterpfande gestellet, und zwar der-gestalt, daß wann zweyer Jahre Zinnsen un-abgeführt zusammen kommen würden, alsdann