Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
30
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30Drittes4.Hiewider seynd von denen Beklagten zwaralleryand Einreden gemachet, immittels aberam 27. August 1756. gesprochen worden, daßBeklagte zu Abführung des eingeklagten Resi-dui Quanti transacti von vierzig Rthlr. unasum Interesse a Festo Andreae 1724., regres-su, & actione ad integrale debitum contraCommunitatem T. salvis, anzuweisen, die auf-gegangenen Proceß-Kosten aber aus bewegen-den Ursachen gegen einander aufzuheben seyen.§. 5.Die Beklagten haben dahero von der aus-gesprochenen Urthel stehenden Fusses provoci-ret, die eingelegte Berufung am 13. Sept.dahier eingeführet, am 16. Nov. pro arctio-ribus compulsorialibus, nec non proroga-tione fatalium angerufen, den 15. Dec. dievoriger Instanz Acten beygebracht, und amachten Merz 1757. die Justifications=Schriftübergeben, mithin die Nothfristen, und Feyer-lichkeiten richtig beobachtet.§. 6.Als viel demnach die Sache selbsten anlan-get, so kan man die Widerrechtlichkeit dervorigen Urthel mit Händen greifen, wan mannur erweget, daß der nunmehrige Appellatnicht auf den Vergleich gehandelet, noch die