14Zweytesleistung sich entsaget, 3) den auf denen Güterngehafteten Schuldenlast übernommen, 4) ih-rem Bruder jährlichs 50. Rthlr. zu entrichtenversprochen, 5) ihren Bruder überhaupts,und ohne Ausnahme aller, und jeder auf denwürklich übertragenen sowohl, als auch vor-behaltenen Gütern haftenden Processen, undAnsprüchen gänzlich enthoben, und endlich6) dessen Ehegemahlinnen, falls selbige dieLetztlebende seyn würde, die LebenslänglicheNutzniessung der vorbehaltenen Güter zuge-standen, also der Vergleich keinen andern Sinn,noch Meynung haben könnte, dann daß die demBruder vorbehaltenen Güter ihrer Mutter zu-gleich seyen übertragen worden. Sodann füh-ren dieselben zu dessen Bestättigung, und alsein neues Beweismittel an, daß die von ihrerMutter an statt Zahlung angenommenen Gütersich nur zu 32000. Rthlr. dahingegen die dar-auf haftenden Schulden, und Ansprüchen, dieForderung, so das Stift zu O. machete, nichteinmal mitgerechnet, zu 93330. Rthlr. ertrü-gen, mithin keineswegs zu vermuthen wäre,daß ihre Mutter den Vergleich beliebet habenwürde, wann selbiger die von dem Bruder vor-behaltenen Güter nicht zugleich wären übertra-gen worden. Woraus sie dann endlich denSchluß herleiten wollen, daß sie die von ih-rem Oheimen vorbehaltenen Güter nicht als des-sen Erben, sondern in Gefolg des Vergleichs,und Titulo particulari onerosissimo erhalten,und
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten