10Zweyteslust das mindeste zu verliehren habe, ausfüh-ren, desgleichen 5) im Fall der auf den vondem Bruder vorbehaltenen Gütern haftendeProceß von denen Freyherren von S. auser-wonnen werden würde, alsdann eine geradeHalbscheid beytragen, und falls die Sachegütlich beygeleget würde, das Transactumalleinig abführen, hinwiederum 6) und aufdaß der verwittibten Freyfrau Josephina vonB. der in denen Ehepacten vorbehaltene ledi-ge Anfall sicher verbleiben, und man sich imStande finden möge, die auf der Erbschafthaftenden Paßiv=Ansprachen ausfindig zu ma-chen, der Graf Franz Degenhard von N. diezum Eigenthume, und niesbahren Genusse sichvorbehaltenen Güter auf keinerley Weise ver-äusseren, oder beschweren, vielweniger dar-über per Actum inter vivos vel ultimae vo-luntatis verordnen, jedoch 7) falls er vor sei-ner Gemahlinnen versterben würde, derselbendie Nutzniessung Lebenslänglich, und Landes-bräuchlich zukommen, 8) oft bemelter Grafvon N. aus den von ihrem verstorbenen Bru-der herrührenden Tax=Gelderen die Summevon 1500. Rthlr. vorab haben, die übrigenGelder aber zwischen beeden Theilen getheilet,9) die wider die beeden Freyherren von K.und von G. in unerörterten Rechten obschwe-benden Processen auf gemeinschaftliche Kostenbeeiferet, 10) in betref derer Schulden, undübriger gemacht werdenden Ansprachen dieverwit-
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