Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
8
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Erstes Stuck.tige Ursache zu erdenken, warum in diesemFalle der Uebertrag in Ansehung des Vatters,und bey dessen Lebzeiten weniger bestehen solte,als wann die Kinder darzu gar nicht wärenzugezogen worden.8.Da übrigens auch der Beklagte die Mühlein ein anderes Land nicht verschleppen, und alsodie Klägere, falls sie den Vatter überleben sol-ten, selbige leichte finden können: Etenim re-cuperatio immobilium non adeo difficilis,aut fraudulosa esse solet;STOCKMANS cit. Cap. XIV. Num. 5.so ist es eine unsinnige Einbildung, wann dieKlägere vermeynen, und fürchten wollen, daßihnen ein unbeybringlicher Schade, und Nach-theil zugefüget würde, falls die Untersuchungder Gültig= oder Ungültigkeit des Uebertragswider die Verfassung der hiesigen Rechte, undwider die Natur der Sache nicht würklich soltevorgenommen werden.§. 9.Wannenhero zu sprechen wäre, daß Be-klagter von der angehobenen Klage noch zurZeit zu entledigen, und loszusprechen, dahin-gegen Klägere in die derenthalben aufgegange-nen Kosten nach rechtlicher Ermäßigung fälligzu ertheilen seyen.