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Benutzung sind es auch, welche den Geschäftsunifang einer Biblio-thek gegenüber beispielsweise demjenigen eines Archivs —mag ein solches auch hie und da einen geringen Zuwachs er-fahren und eine verhältnismässig lebhafte Benutzung aufzu-weisen haben, so bildet es doch in der Hauptsache ein abge-schlossenes Ganze mit einem engen Benutzerkreise —ungewöhnlichgross erscheinen lassen müssen. Es entspricht das auch demWesen einer öffentlichen Bibliothek, deren Wirksamkeit, fallssie nicht eine blosse Fachbibliothek ist, niemals auf ein einzelneswissenschaftliches Gebiet eingeschränkt werden kann. ■—
Die vorstehenden Ausführungen behandeln die laufendenGeschäfte in ihrer gegenwärtigen Ausdehnung; die Grenzederselben ist noch nicht erreicht, doch sind mit der Vermehrungder Aufgaben der Bibliothek auch die mechanischen Hülfsdiensteund die Botengänge schon jetzt in einem Masse gewachsen, dasssie von dem einen Diener unmöglich mehr allein bewältigtwerden können. Auch bei der sorgsamsten Geschäftsverteilungnehmen die oben') aufgeführten, zum grössten Teil unaufschieb-baren Dienstgeschäfte den einzigen Diener derartig in Anspruch,dass er für die Beaufsichtigung des Lesesaales und für dieErledigung dringlicher Bücherbestellungen nur in den seltenstenFällen zur Verfügung steht. Zu seiner Unterstützung wurdezeitweise ein Arbeiter angenommen, aus dem Kredit für Buch-binderarbeiten (Abth. II Nr. 2 des Etats) bezahlt und mitBroschirungs- und Etikettirungsarbeiten beschäftigt. Es Hess sichaber nicht vermeiden, ihm auch in dringenden Fällen andereArbeiten, welche sonst dem Diener zufallen, zuzuweisen, und esbedeutet das eine ursprünglich nicht vorgesehene und auf dieDauer nicht durchführbare Inanspruchnahme der sich gegen-seitig übertragenden Kredite für Bücherankäufe und für Buch-
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