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dies Fragen, welche sich auch nicht durch wissenschaftliche Rück-sichten allein erledigen lassen, sondern ebensowohl von einerAuseinandersetzung mit bibliographischen Unternehmungen derNachbarländer abhängig gemacht werden können. Auch findetsich häufig in der Literatur eine gemeinsame Behandlung benachbarterGebiete, ein Umstand, welcher sowohl für die Auswahl wie fürdie Gruppirung des Materials zu beachten ist.
Im Vorstehenden sind schon einzelne Richtungen angedeutet,nach welchen die Aufsuchung und Zusammenstellung der Literaturerfolgen soll; sie erschöpfen aber den Umfang der Arbeit nicht,da das gesammte Gebiet der Rheinischen Geschichte— im weitesten Sinne — und Landeskunde in Betracht kommt.
Die Gentralkommission für wissenschaftliche Landeskunde vonDeutschland hat unter dem 1. September 1884 für die Gliederungdes landeskundlichen Stoffes in den Bibliographieen das nachstehendeNormalschema 1 ) aufgestellt und empfohlen:
I. Landesvermessung, Karten, Pläne. (Tn Unterabtheilungen wiedie Bücher und in derselben Reihenfolge zu ordnen.)
II. Allgemeine landeskundliche Werke über das ganze Gebiet.III. Natur. (Allgemeines, wenn nöthig, gleich anzuschliessen.)
1. Relief des Bodens und geologischer Bau.
2. Gewässer.
3. Klima.
') Abgedruckt aus den Mittheill. d. k. k. geogr. Gesellschaft in WienBd. 27 S. 558 f.