Alß befehlen wir Euch sambt vnd sonders hiemit gnedigst vndwollen / da ihr darob vest haltet vnnd darwieder nit handt en-auch dieses Patent von allen Canplen ablesen / unnd zu Jeors-mans wissenschafft an die Kirchthüren affigirenlasset: Dessen wir vnß also gentlichversehen. Düsseldorff den 14Junij 1655.
Druckschrift
Von Gottes Gnaden wir Philipp Wilhelm, Pfaltzgrave bey Rhein ... Thuen kundt ... Nachdem Weylandt der Durchleüchtigst Fürst ... Herr Wolffgang Wilhelm ... Im Jahr 1644 ohm 22. Iunij Ein offenes Edict außgehen vnd publiciren lassen, wie es mit außschriibung vnd einbringung der Steür vnd Contributionen, auch sonst in einem vnd andern gehalten werden solle, Inmaßen daßelb von wort zu wort hernacher folget
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