Von Gottes Gnadenwir Philipp Wilhelm / Pfaltzgrave beyRhein / in Bäyern / zu Gülich / Cleve vnd BergHertzog / Grave zu Veldentz / Sponheimb / der Marck=Ra-venßperg vnd Mörß / Herr zu Ravenstein / rc. Thuen kundtvnd füegen hiemit vnsern Amdtleuthen / Richtern / VögtenSchultheißen / Landtdingern / Dingern / Rhentmeistern / Ge-richtschreibern / Bürgermeister / Schöffen / Rhäten / Bürgern /vnnd allen vnsern Vnderthanen beyder vnser FürstenthumbenGuͤlich vnd Berg hiemit gnedigst zuwissen; Nachdem Wey-landt der Durchleüchtigst Fürst / vnser geliebter Herr Vatter /Herr Wolffgang Wilhelm / Pfagltzrave bey Rhein / Jn Bäy-ern / zu Gülich / Cleve vnd Berg Hertzog / Grave zu Vedjentz /Sponheimb / der Marck Ravenßberg vnnd Mörß / Hrrr zuRavenstein / rc. Im Jahr 1644 ahm 22. Junij EinoffenesEdict außgehen vnd publiciren lassen / wie es mit außschriebungvnd einbringung der Steür vnd Contributionen / auchsonst in einem vnd andern gehalten werden solle /Inmaßen, daßelb von wort zu worthernacher fylget;Obl6
Druckschrift
Von Gottes Gnaden wir Philipp Wilhelm, Pfaltzgrave bey Rhein ... Thuen kundt ... Nachdem Weylandt der Durchleüchtigst Fürst ... Herr Wolffgang Wilhelm ... Im Jahr 1644 ohm 22. Iunij Ein offenes Edict außgehen vnd publiciren lassen, wie es mit außschriibung vnd einbringung der Steür vnd Contributionen, auch sonst in einem vnd andern gehalten werden solle, Inmaßen daßelb von wort zu wort hernacher folget
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