Druckschrift 
Von Gottes Gnaden wir Philipp Wilhelm, Pfaltzgrave bey Rhein ... Thuen kundt ... Nachdem Weylandt der Durchleüchtigst Fürst ... Herr Wolffgang Wilhelm ... Im Jahr 1644 ohm 22. Iunij Ein offenes Edict außgehen vnd publiciren lassen, wie es mit außschriibung vnd einbringung der Steür vnd Contributionen, auch sonst in einem vnd andern gehalten werden solle, Inmaßen daßelb von wort zu wort hernacher folget
Entstehung
Seite
10
Einzelbild herunterladen
 

10Räthe bewilli zun 3 daruͤber / vnd das sie solche Pfenningen ex-traordinarie auftheilen / vmblagen / vnnd einbringen mögen /vnderthänigst erbitten vnd einholen:Hochwürdigkeit.9. Warauff wir alßdan nachbefinden verordnen wollen / waßund wie viel vmbzulagen/ vnnd davon eine verzeichnuß vnsernBeambten zukommen lassen / welche sie demnegst in allen Dör-ffern / da die vmblag geschehen sol / auff die Kirch oder sonsten einoffenes orth anschlagen sollen / auff das Menniglich kundtbarwerde / wie hoch die vmbläge sich ertrage / vnnd auß welchen vr-suchen dieselbige geschehen / auch dasselb von vnß gnedigst bewil-ligt worden / vnd da Einer oder ander darüber beschwerdt / sol deroder dieselbe bey vnß oder vnsern Statthalter Cantzler vnd Rä-then angeben / vnd jhr anliegen entdecken müegen: Dessen oderderen nahmen wir alß dan gleichfalß nit allein verschwiegen hal-ten: Sondern ihnen auch ihre tax / so sie abzurichten schuldig / anbaren geldt hieselbst in der stille guetmachen / vnnd vnß dessen widerumb ahn den vbertrettern vierfachsg erholen wollen:..710. Dahe sich auch begeben vnd zutragen würde / daß einige vn-versehende eylende außgaben / wegen anlagenden Kriegsvolckevnd dessen verpflegung / oder sonsten eint andere dringende vn-vmbgengliche noth vorsiele / darzu eine gemeine auffnahm oderbeysteür alsobaldt vonnöhten / dabey wegen gefahr deß verzüg-vorgesetzte requisita nit obseruirt noch gehalten werden kön-nen / auff den fall wollen wir vnd befehlen hiemit / daß inner achtagen nach solcher vmblag eine vmbstendtliche designation desAuffnahm oder anlagen mit particular vrsachen derselben / vnndnötigen glaubwördigen schein vnd beweiß/ Inmaßen obgemeltvnß oder vnseren heimdgelassenen Statthalter Cantzler vnd Rä-then