APOLOGIA.dieselbe an exercirung Ihrer alleiniger einmal abgetrettener vndbißhero confirmirter hoch= vnd Obrigkeit vnperturbirt bleiben:wider die so hochbetewrte pacta familiae Erb- vnd Stanis Ver-einigung vnd Verträg/ wider Keyserliche vnd Königliche/ vnddeß H. Reichs constitutiones, wider den gemeinen Landfriedenvnentsetzt / Sonst aber da sie an volnziehung dero einmal auffge-richter pacten vnd pactitaten gegen die Eitere Herrn Gebrüderejchtwas zuklagen hetten, dem ordentlichen rechten seinen laufzulassen.Wann dann offt wolgemelte beyde Eltere Herrn Gebrüdere /sich hiemit vor GOtt vor der Röm. Keys. Mayest. vnserm al-lergnedigsten Herrn vnd Höchster Obrigkeit / allen ChurfürstenFürsten vnd Ständen deß Reichs/ offentlich bedingt vnd bezeugthaben wöllen / daß sie zu solchem gefehrlichem / vn zu nichts anders /als zu zerrüttung vnd zerstörung nicht allein deß WiedischenStammen vnd Namens: Sondern auch deß gemeinen Landfrie-dens / wie nicht weniger der benachbarten Graff vnd Herrschaff-ten höchster vngelegenheit gereichendem Vornemen / vnnd vnver-antwortlichen beginnen / kein vrsach noch anlaß gegeben / sondernallen pactis vnd verträgen folglich gelebt / dieselbe ihres theils bestmöglichen fleisses adimplirt, auch forderst zugleben vnd zu adim-pliren, auff den vnverhofften fall aber / da mehr wolgedachteGraff Phil ps Ludwigs G. die propria auctoritate widerrechtlichangefangen: vermeinte turbation nit einzustellen gemeint / gegendieselbe vnd alle die jenige / so zu Ihrer GG. spruch vnd forderugzuhaben vermeinen / vnd dieselbe desen in der güte nicht erlassenwolten / vor allerhöchstgedachter Kays. Mayest. oder dem Hoch-löb: Keys. Cammergericht, (Allda die sach vnerörtert schwebtvnd anhengig gemacht) oder wo sonst dieselbe jrer art vnd eygen-schafft nach hingehörig / ordentlichen rechtens zu seyn / vnd allemdem jenigen / was die rechtliche erkantnuß mit sich bringen wirdt /zugleben verbietig seyn / vnd versihet man sich auch anders nicht /dann
Druckschrift
Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten