APOLOGIA.ren standts personen dermassen bekandt / daß sie Ihrer G. vieleinanders / als das vermeintlich eingeschobene Patent / gestehen vndnachgeben mussen / derowegen solches keiner antwort würdig / vndob wol an seiten Graffe Hermans G. bey deroselben Runckeli-schen Vnderthanen vnder hunderten einer oder etliche wenig ge-funden werden möchten / die sich mit dergleichen klag hetten verne-men lassen / so ist doch soches nicht J. Graff Hermans Gnaden /sondern vielmehr dem jenigen so solche gesellen entweder auff zu-wiglen lust vnd gefallens getragen / alle occasiones vnd anleitun-gen darzu gegeben haben / v noch geben / als Irer G. zuzumessen /Es haben aber Ihre G. Graff Philips Ludwig vnschwer zuer-messen / weil sie den Vnderthanen solches an hand geben / was sieauff den fall / da sie selbst an Graff Hermans statt seyn sollen /von denselben würden zu gewarten haben.Gleiche meynung hat es mit dem / daß Ihre G. sich beklagen,es hielten sich dero Gebrüdere gegen sie / als ob S. G. niemals inrerum natura gewesen / oder zu Landt vnd Leuten in ewigkeit kei-nen zutritt zugewarten hetten / Darauff ist diese antwort / daß / soviel den zutrit zu Land vnd Leuten berürt / hierein die Stanis-Verein sichere maß vnd ziel setze / also daß Ihre Graff PhilipsLudwigs G. zu ewigen tagen auff Landt vnd Leut renunciirtderowegen auch noch zur zeit / ausserhalb der reservirten successions fälle / deren man mit gedult zuerwarten / mit Landt vnd Leu-ten nichts zuschaffen. Deß aber vnfreundlichen vnd vnbrüder-lichen verhaltens gegen S. G. ist man abermals durchauß / aus-serhalb daß Graffe Philips Ludwig von den Eltern Herrn Ge-brüdern mit vnfreundlichen gebärden, worten vnnd wercken sichselbst abgesondert / denselben den rücken gekehrt / nicht geständig / vbezeugen der effect, wie auch würckliche erlegung der ziel viel einanders / vmb so viel desto mehr zuverwundern / mit was fug GraffPhilips Ludwigs G. furgeben dörffen / daß sie wegen abstrickungnottuͤrfftiger alimenten, zu den anbedrawten vorhabenden Ex-
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Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
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