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Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
Entstehung
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APOLOGIA.und Herrschafft also gehauset vnd gebahret / daß bey S. G. diearme Vnderthanen viel ehrenen vergossen / &c. Item alle der El-tern Bruder actiones zuverstehen geben / daß sie den JüngernBruder so wenig geachtet / als ob er nie in rerum natura gewesen /vielweniger von dem Grafflichen Hauß Wiedt geboren / aller-wenigst darzu in ewigkeit einen zutrit zugewarten hette / Item sichnit entblödet / Jhrer G. die nottürfftige alimenta abzuschneiden /in deme sie in sieben jaren auff 100000. gülden zu vberkommuneiner Grässlichen notturfftigen residentz (dazu sie dann wie o-ben bey dem 11. vnd 12. Post gleichfals angeregt / bey richtigerhaltung der ziel wol mittel gehabt hetten) mehr nicht als 25000.gälden offerirt, In summa aller naturlichen vnd allen völckerneingepflantzten billichkeit zuwider alle mittel der gestalt vorent-halten / also daß sie sich auff einem gantz offenen vnd auff freyemfeldt gelegenem Höfflein erbärmlich behelffen / rc. vnd fast leib vndalles angehörige preiß dargeben müssen / welche quærimonia beydem einfältigen nicht einen geringen schein / vnd das ansehen gibt /als ob bey den Eltern Gebrüdern alle Brüderliche affecten erlo-schen / alle natuͤrliche billichkeit / ja kürtzlich zusagen / alle ehr vnlredlichkeit außgeschlossen were / Es verhelt sich aber die sach vielanders.Dass erstlich belangendt die vngätliche vnd vnerfindliche auff-lag / als daß iro G. die Vnderthanen mißbrauchen / so vbel hau-sen / vn gebahren / daß sie deßwegen ihre threnk vergossen / sindt IhroGn. Graff Philips Ludwig noch zur zeit der erste / so den ElternHerin Bruder wegen außmattung vnd abmergelung dero ange-hörigen Vnderthanen / oder ab deroselben austeriter einige klasgefürt / dann (Gott lob) dero sanfftmütige vnd wolmeinende affe-ction vnd biß hero geübte friedsame regierung gegen dero Under-thanen / vnd reciproce dero Vnderthanen devotion gegen IhrsG. (ohn ruhm zumelden) allen benachbarten Chur- vnd Fürsten.Graffen vnd Herrn / Adlichen vnd Vnadlichen / hohes vnd niede-