APOLOGIA.abstandts gelts in acht Jahren distribuirt, der zuschuß erst nachvmb lauff der acht Jahren zubezahlen aller seits bewilliget vndeingangen / dessen doch die Eltere Gebrüdere sich wenig zuberüh-men / oder zuerfrewen haben / Sintemahl sie vnder dessen von al-len noch hinderständigen Capitalien / auch zuschuß Gelt die Pen-siones entrichten vnd bezahlen müssen. Dannenhero alles das je-nig / was in mehr gerührtem Patent / von dem reservirten Re-greß / von nicht haltung der ziehl / von vnauffgelöstem Eydt / vndhuldigungs Pflichten der Vnderthanen / Item vnbegebener vndan sich behaltener Possession, Wie auch zu letzst von dero so hochberühmter prorogation, so offt vnd ad nauseam usque fast in al-len versiculis inculciret wirdt / zu boden felt / vnnd mag manwol sagen / wie der Poet:Sed collapſa ruunt ſubductis tecta columnis,Ob nun wol dieses zu rettung beyder Eltern Herrn / JohanWilhelms vnd Hermans / Gebrüdern / rc. Graffen zu Wiedt / rc.G. G. habenden Rechtens vnd kundtlicher Vnschuldt / bey allenvnpartheylichen Richtern / vnd den jenigen / so das werck semotisaffectibus nicht nur oben hin / sondern im grundt erwegen vnd an-sehen / vberflüssig gnugsam / Jedoch / dieweil Graff Philips Lud-tvigs von Wiedt/rc. Gnaden/dero beyden Eltern Gebrüdern/hinvnd wider/ so wol in dem gantz vnerfindtlichen Patent/ als auchden zu Speyer vbergebenen nichtigen exceptionibus sub- & obreptionis, keinen eintzigen Puncten beschehener zusagen / in dempacto Familiae vnd Weilburgischen Vertrag gehalten zu haben /wider die offentliche Warheit vnd kundtbahre Notorietet vor-werffen darff / So haben beyde J. J. G. G. eine notturfft crach-tet/ dero Jüngern Brudern/ seine beharrliche Contraventionesvnd nicht haltung der Runckelischen Interims vergleichung / vnddarauff erfolgten vertrag zu Weilburg eben / wie oben bey dencontraventionibus pacti familiae mit wenigem geschehen / hier-bey auch in gezimbder kurtz, mit vorbehalt ferrnerer außführun-gen
Druckschrift
Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
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