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Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
Entstehung
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APOLOGIA.Ad VIII.Deme aber sey wie ihm wölle, weil dannoch mit beyder El-tern Gebrüder grossem schaden vnd mercklichem nachtheill Zumachten / auff obgerürter beyder Herrn Johan vnd Georgen Ge-brüder Graffen zu Nassaw Catzenelnbogen errinnerung / mit zu-sammen thun der auch Hochwolgebornen H. Ludwigen Graffenzu Nassaw Sarbrücken vn Herrn Wilhelmen Graffen zu Saynvnd Wittgenstein Anno 615. im Majo zu Weilburg ein Abschiedgemacht / darin die Eltere Gebrüdere Graffen zu Wiedt / rc. Jed-weder noch 10000. gülden zuschusses an Geldt / jedoch eher nichtdañ nach vmblauff der acht / zuentrichtung der zahl terminen inder Strins Verein bestimpter jaren zuerlegen / vnderdessen gleich-wol dieselbe zuverpensioniren, durch oberzehlte Graff PhilipsLudwigs von Wiedt / rc. vielfältige zunötigungen vnd impressio-nes sich eingelassen / oder gleichsamb gedrungen worden.Ad IX. X. & seqq.So ist doch hierauff / wie wenigers nicht zu hindertreibungdero / fürs 9. 10. 13. 14. 15. 18. 19. vnd 20. gethaner einwurff / alsdar in deß so offt widerholten Regressus, der vnauffgelöster huldi-gung / Item an sich behaltener possession, vnnd dergleichen an-gemaster protestationen abermal gedacht wirdt / Dieser fernervnnd bestendiger Bericht, wie auch albereit hiebevor gnug-samb ermähnet worden / daß man von einigen dergleichenreservaten aussethalb successions fälle / welche sich noch nichtzugetragen / vnd man der zeit erwarten muß / kein wissenschaffthabe. Hingegen aber / daß in gerürtem Weilburgischem Abschieddie vorige beschehene / vnd hierobe bey der vierten vn fünfften einredangezogene real traditiones cessiones vnd relaxationes juramen-rorum, In dem §. Gestalt sie dann / rc. vers. So sollen / disertisverbis confirmirt werden / daß beyde regirende Herrn / als alleinigehoch