APOLOGIA.haben sich auff solche praesentation rotundè erklärt / daß sie garkein Geldt annemen, sondern anderwertliche handlung vnnd ver-gleichung erwarten wölten / Allermassen solches mit einem sub da-to 20. tag Maji 614. abgangenem schreiben vnd noch lebendigerkundschafft / da nötig zubeweisen ist.Was nun wegen nicht beschehener bezahlung der Creditornhiebeygeflickt. Ist zubeweisen, daß die Elter Herrn Gebrüderedas jrige darzu gethan / vnd nach möglichen dingen mit denselbentheils sich abgefunden/ theils noch in handlung stehen/ vnnd dagleichwol noch hieran einiger fehl / solche zuersetzen / richtig zuma-chen / biß dahin behörende pension zugeben / vnd dem versprechennach Graff Philips Ludwigen schadloß zuhaltē / sich so schuldig /als willig erkennen / wie auch anerbotten / vermittelst doch dem / daßin consideration vnd acht genommen werde / daß die schulden hie-rin nicht begriffen / die etwan Graffe Philips Ludwig / nach derStamms Verein vor sich selbst gemacht, auch nicht eben alles si-mul & semel auff einmal ins werck zusetzen / die Eltern Herrn Ge-brüder sich praecice verstrickt vnd obligirt gemacht / sondern nachvnd nach eo modo quo unumquodque contractum est, destotreglicher vnd mit wenigerm schaden kan vnnd mag abgelegt be-zahlt/ vnd mit der Creditorn gutem willen tractirt, vnd gehandletwerden, zugeschweigen daß dieser paß in gerürtem Patent vonGraffe Philips Ludwigen viel schwüriger / als er laut J. G. eige-ner hiebevor vbergebener Deduction vnd schulden verzeichnuß insich selbst ist / gemacht wirdt / vnd allein das werck zu exaggeriren,vnd beyde Eltere Herrn Gebrüder desto mehr zu aggraviren ange-sehen. Iuerwegung weder in pacto Familiae, noch auch dem Weil-burgischen vertrag / vnd darüber auffgerichten abschiedung cer-tum tempus, wie bald solche schulden abgelegt vnd bezahlt werdensollen / zubesinden / sondern in mera facultate, vnd zu dero ElternHerrn bester gelegenheit stehet / J. Graff Philips Ludwigs G. aberdie zeit viel zu enge einspannen/ vnd den Eltern Brüdern den lastdesto
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Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
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