Druckschrift 
Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
Entstehung
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APOLOGIA.aberünnigkeit der Vnderthanen, zwar auß keiner schuldigkeisondern allein zu mehrer dero sicherheit vnd damit J. G. re ipsabezeigen möchten, daß sie jrer seyts dem beschehenen versprechenfolg zuleisten erpietig / vor erschienenen ersten ziehl am 12. Apri-lis 614. an dero Jüngern Bruder Graff / Philips Ludwig / onderdato 9. tag Aprilis geschrieben / vnd locum solutionis, weil dersel-be in der abredt nicht namhafft gemacht / zuwissen begeret / auchguter meynung gerahten / allerhand inconvenientien, zuverhü-ten das Gelt zu Franckfurt nicht erlegen vnd empfangen zulassen.Vnd alß darauff weder antwort noch recepisse erfolgt / der bottauch einen gantzen tag vergeblich gewartet / so seynd etzliche J. G.Rähte vnd diener nichts weniger nach Franckfurt in die Meß mitaller notturfft abgefertigt / haben sich bey J. G. angeben vnnd dasgelt zuerlegen præsentirt, dafern nur J. G. vermög der Stanio-Vergleichung locum der anlage namhafft machen / vnd dabey sichG. erklären wölten. Ob sie auff solch pactum das geldt annehmen /vnd vermög desselben zuquittiren / vnd auff den beiiebens fall / denBegriff der quittung zu communiciren, gemeint werē oder nichtEs hat aber solches abermal nicht seyn können / sondern ist purè vndsimpliciter abgeschlagen / dahero die abgeordnete endlich gemüssigtworden. J. G. Herrn notturfft coram Notario vnd Gezeugen inacht zunemen / dieselbe endlich vnd finaliter zu J. G. abzufertigenzuvernemen / was dieselbe zuthun gewillet. Als aber der Notariuskommen / seyn J. G. bereit davon gewesen / vnd ist dabey fernervorgelauffen / wie das Instrumentum mit sich bringt / dahin mansich geliebter kurtz halben beziehen thut. Dabey haben es noch Graf-fe Hermans G. nicht verbleiben lassen / sondern einen dero nechstenHerrn Befreunden willig gemacht / J. G. quotam der 40000.gülden / Graff Philips Ludwigen gantz vnd zumal auff einmalzubezahlen/ dardurch die schuldigkeit zuleisten/ vnd dem versprechenrin gnügen zuthun / Es hat aber solches hohes vnd ansehenliches er-bieten, bey G. Philips Ludwigen auch nicht verfangen, sondernhaben