Druckschrift 
Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
Entstehung
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APOLOGIA.1. Daß G. Philips Ludwigs G. sich anfenglich schuldig vndverbunden halten / demselben so mit dero Eltern Herrn Gebrüdernwolbedächtlich / vnd mit allerseyts guten wissen vnd willen abge-redt / vnd verglichen / jres theils gebürlich nachzukonnen / Sie habenaber hernacher mündt- vnd schrifftlich / & quidem contra mani-festam rei veritatem, sich dörffen vernehmen lassen / daß widerrecht / vnd vbliche observantz, vnbefugsamer weiß praecipitanter,ohne ersuchung vnd beystand nechster Herra Befreunde, einneh-mung einigen berichts/ vnd verlesung deß contracts / oder etzlicherdependentien, gehandlet vnd geschlossen worden.2. Ferrners renunciirt I. G. wie der context lautet / hiermitvnd in krafft dieses / wie sie solches in allen Geist- vnnd weltlichenrechten auch gewonheit wege am bestendigsten vnd kräfftigsten het-te thun können / sollen oder mögen / auff dero anererbtes vatterli-ches antheil der Landen / Sie haben aber kurtz hernacher / ohne eini-ge gnugsame fug vnd vrsach, widerumb einen Regreß zu Landtvnd Leuten ipso facto genommen, diß vnd alles anders vmbge-stossen / die vnderthanen wiedrig gemacht / sich huldigen lassen / vndschnurstrack das Gegenspiel practiciret vnd geübt.3. Bekennen J. G. daß sie oder jre erben an dero Gebrüdernnachbezahlung der 80000. gülden weiters nichts suchen / sondernmit dem Capital vnd Antorffischen forderung sich wollen begnü-gen lassen. Sie haben aber sich damit nicht begnügen lassen / son-dern ein mehrers / vnd anfenglich eine portion an Land vnd Leutenbegeret / hernacher aber durch interposition vnnd vnderhandlungder Herrn Befreunden 20000. gülden nicht ohne geringe be-schwernuß dero Eltern Herrn Gebrüder zusatz erhalten.4. Versprechen J. G. mit den abgeredten fällen zufrieden zu-seyn / vnd eher nicht biß sich dieselbe zutragen / an Land vnd Leutenetwas zuhaben / oder zu erben. Sie haben aber der zeit gar nicht er-wartet, sondern zeitlich auffgestossen, vnd haben auch die fellenicht