Druckschrift 
Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
Entstehung
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APOLOGIA.dienen, vielweniger das widerrechtlich vnbegründ vorhaben er-zwingen / sondern weiset J. G. vielmehr von dero vnbefugsam ab /vnd bestetigt der Eltern Herrn Gebrüder alleinige regierung / ha-bendes recht vnd jus. Unius nimirum inclusio est exclusio alte-rius, & reservatio facta in uno est abdicatio aliorum. Vnd solchesvmb so viel destomehr / weil J. G. in der renunciation sich auß-drücklich verbinden / daß sie das jenige / so jro oder dero Erben indem theilungs brieff / vnd verglichenen Stanis Verein nicht nach-oder zugegeben wirdt / nun oder nimmermehr zufordern / sich gut-willig wolten verbunden/ Ja solches bey ihren Gräfflichen ehrenvnd eidt zugesagt haben. Nun ist aber / wie angezeigt / von solchemreservat in der abredt nichts zufinden. Also können J. G. auchkrafft dieser clausul, denselben der gestalt / wie beschicht / nicht an-ziehen / vielweniger zu dero vortheil gebrauchen.Fürs dritte / wan̄ es J. G. Graffe Philips Ludwig meynūg nachgehen / der in der renunciation vorbehaltene Regreß / den so offt / vnhin vn wider angezogenen versland haben / vn J. G. gleichsamb inin-tegrum restituiren solte / sic positonon concesso, so muesten I. G.auch alles das jerige / was inde renunciation vn pacto Familiaezugesagt vn versprochen / gehalten haben / vn noch biß auff den heu-tigen tag halten: Qui enim approbat scripturam in uno pro se,approbare debet singula ejus contenta & quae contra sunt: &contractus pacta & conventiones in omnibus clausulis & capi-tibus ſervanda eſſe, jus ipſum & naturalis æquitas docet.Nun hat aber I.G. wie theils oben angezeigt fast keinen eintzi-gen punct seiner zusag gehalten / sondern strack im anfang / langeante terminum auffgestossen / sich zu Land vnd Leuten genehrt /vnd nichts vnderlassen / so zu cassation eines so nützlichen heilsa-men wercks / dargegen aber zu erhaltung vnd wider erlangung et-was von Land vnd Leuten/ iro dienlich seyn möchte: Solches et-was specialius anzuzeigen / ist es an deme / vnd stracks post exor-dium renunciationis zubefinden.1. DaßC ij