Druckschrift 
Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
Entstehung
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APOLOGIA.spectetur: obligationem non mutet nec officiat. Daß doch dessen vngeachtet sich offtmals zugetragen / vnd Graffe Philips Lud-wigs G. tam praecisè vnd gnaw auff den 12. tag Aprilis gepast /daß wan nur ein zwen oder drey / ja ein halber tag nach den 12. tagAprilis / forte obimpedimenta itineris, vel sarcinas componen-das, vel quæ alia ejuſmodi incommoda, quæ iter facientibus ac-cidere solent, die Gelder in loco solutioni destinato, seyen offerirtvnd gleichsamb vor augen gelegt worden / sie dannoch dieselbe nichtacceptiren noch annemen wöllen / sondern in hoffnung dardurchwiderumb zu Land vnd Leuten occasionem zugewinnen / moramselbsten causirt. Nichts weniger den Eltern Gebruͤdern durch sub-tile vnd spitzfündige interpretationes eines oder andern woͤrtleinsdieses oder jenen vertrages / moram zuzumessen sich nicht entblö-det / ja dardurch dieselbe jrer possession zuverdringen vnderstanden /vnd zwar vnder diesem praetext, als wann propter moram trium,quatuor vel quinque dierum (Gott gebe die gelder seyen in paratovorhanden oder nicht) continuo per lapsum ipsius termini, atqueadeo ipso facto sine ulteriori cognitione, nec non absque de-creto & authoritate judicis S. G. die Lande widerumb werenheimgefallen / also daß sie propria authoritate dieselbe einzunemenvnd die hand darin zuschlagen befugt / hernacher erst zu disputirenstünde / ob / vnd wan sie die handt wider abzuthun / vnd die posses-sion abzutretten schuldig weren?Welche vngehewre Glossa vnd Interpretation doch allen rech-ten / vnd der Erbarkeit / wie an seinem ort / da dieses wider einläufft /vnd de novo von H. Gegentheil vorgeworffen wirdt / mitmeh-rerm geliebts Gott erklärt / vnd refutirt werden soll / schnurstrack /vnd è diametro zu widerleufftAd III.Vnd ist dieses eben das jenige, vnd anders nichts was S. G.bey dem dritten puncten, vnder dem wort: Nichthaltungsfall,JtemB iij