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Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
Entstehung
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APOLOGIA.sich befinden, auch alles vorwenden vnd beginnen zumal keinengrund noch bestand haben wird.Ad I.Dann erstlich belangend die minorennitet, vnd daß S. G. indero minderjärigen jaren solten zu der Stams Verein bewogen,vnd gleichsamb hinderlistigt worden seyn / ist solches dermassenvnerfindlich / vnd vngereumbt / daß es sich selbst / ipso facto wider-legt / in betrachtung S. G. den 9. tag August. Anno 1586. zwi-schen 5. vnd 6. vhren Nachmittag zur welt geboren / Nun finden sichaber von Anno 86. biß den 20. tag Maji. 1613. da die Stanis Ve-reinigung auffgerichtet / vnd mit einem leiblichen eyd confirmiretvnd bestetigt worden, 26. Jahr 9. Monat, etzliche tage Also da-mahls S. G. das 26. jahr jres alters erreicht, das 27. bey naheadimplirt, vnd also die kinder schu vertretten.Minoribus a. 25 annis opem pollicetur Praetor, & post illudtempus virilem vigorem compleri ait. Ulp. in l. 1. §. & 2. ff. demin. Jtem es haben auch J. G. die Herrn Vormündere Anno611. der Vormundschafft halben quittirt. Et post 25. annos Cura-toribus non amplius eſt opus, ſed unicuiq́; rerum ſuarum admi-nistratio committitur d.l.I.§.3 ibid. Darauff die Stanis VereinAnno 613. auffgerichtet die renunciation den 21. tag Maji ejus-dem anni / folgendts den 22. 23. tag Maji würckliche traditionesvnd cessiones, wie auch relaxationes juramentorum der Vnder-thanen ervolgt.Zugeschweigen dieses orts / daß der Stanis Verein nicht ohnevrsach eingerückt / was gestalt ein jeder geborner Graff zu Wiedtso baldt er sein 18. jahr erlangt haben würde / solle gehalten seyn /dem Eltesten deß Stanis/ einen leiblichen eydt zuleisten/ daß ersich solchen pactis Familiae, darin die grundfest deß gantzen Hau-ses Wiedt / rc. bestehet / gemeß verhalten solle / welches dahin ange-schen. Quoniam haec aetas non solùm in magnis rebus gerendi-Ve-