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APOLOGIA.30. Gestalt man sich zum 30. nicht entblödet J. G. vnd dero-selben vielgeliebten Gemahlin / die nottürfftige alimenta abzu-schneiden. In dem nemlich / iro von deroselben Gebrüder in siebengantzen jaren / in welchen doch fast auff 100. tausend gülden zuer-kauffung einer G. residentz haben verschossen werden sollen / nichtvber fünff vnnd zwantzig tausend gülden / offeriret, vnd sonstenins gemein / zuerlangung einer gebürlichen nottürfftigen Graffli-chen Residentz alle mittel / dermassen vnfreundlich / wider rechtlichvnd der natürliche auch bey allen völckern eingepflantzten / billich-keit zuwider/ vorenthalten/ daß S. G. neben dero Gemahlin/ diegantze zeit hero / vn̄ so etzliche geraume Jahr auff einem gantz of-fenem / im freyen feldt gelegenem Höfflein / sich erbärmlich behelf-fen / vnd zumahl / bey jetzigen beschwerlichen / vnd eusserst gefehrli-chen Kriegszeiten, auß mangel anderer vnderhaltungs mittel-zum raub / mordt vnd plündern / jhren leib / vnd alles angehörigepreiß dargeben / vnd vberlassen müssen.Dannenhero der schluß endlich also gemacht werden wil / daßnemlich J. G. lenger nicht vorüber könten / sondern vnvmbgenglichbemüssigt würden / Krafft mehrgedachter reservaten, + wegen derElter Gebrüder vielfeltigen verseumnussen contraventionen vndnichthaltungen / Ihr Jus quaesitum, vnd obgemelter massen vnbe-gebene / sondern testatò conservirte possession in acht zu nehmen /deroselben sich würcklich zugebrauchen / vnd dero angebornen Landvnd Leuten / vermittelst renovirung vnd erfrischung S. G. hiebe-vor geleisten / vnd niemahl auffgelösten huldigungs pflichten / an-zunehmen.Wiewol nun alle jetzt oberzehlte praetensiones bey den jenigenso der sachen kein gnugsamen bericht haben/ nicht einen geringenschein zugeben vermögen / jedoch aber / vnd da man dieselbe auß demgrund / mit allen vmbständen / hindan gesetzt aller vnzeitigen passio-nen ponderiren wirdt / ist nicht zu zweifflen / daß viel ein andersſich