Druckschrift 
Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
Entstehung
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APOLOGIA.krafft eines / im Majo 1615. auffgerichten abschiedts / den ElternGebrüdern in etwas nachzusehen sich erhandlen lassen.9. So hetten sie doch / zum Neundten / mit nachmaligen obge-dachten reservaten / wie auch der successions fall vorbehalt / ihrenGebrüdern, dero bereits verflossenen zahlungs ziehl, so wol auchder Creditorum befriedigung geraume prorogation auß bruͤder-licher zuneigung verstattet.10. Alles / wie zum zehenden vorgeben wirdt / in hoffnung / dieEltere Gebrüder einige vnderlassung der Versprochener schuldigkeit / ferrner nicht würden haben bey sich kommen lassen.11. Sondern zum eilfften alle prorogirte, dann auch anderekünfftige zahlungs ziehl / sampt allen andern pactitatis, also gehür-lich in acht genommen haben / damit die Stams Verein ihren si-nem, zu auffnehmung deß Stammes Wied / rc. erleichterung derarmen Vnderthanen vnd anderwertlichen erlangung einer Graͤff-lichen Residentz / vor J. G. vn deroselben Gemahlin / hette erwünd-schter massen assequiren mögen.12. Daran es zum zwölfften / nemlich an erlangung einerGräfflichen Residentz / J. G. bey würcklicher vnhinderlicher ab-stattung aller vnd jeder versprochener ziehl / an mitteln nicht er-manglet hette.13. In massen dann / zum dreyzehenden / auff den widerigenfall / vnd wo einige der Eltern Gebrüder seumnuß contraventionoder nicht haltung / vermerckt werden solte / sie nicht allein ihren ob-gedachten anfenglich reservirten Regreß / zu dero anererbtenlandvnd Leuten nachmahln / vnd einen weg wie den andern vorbe-halten.14. Item / zum vierzehenden / zu dessen würcklichen bezeugunggegen die Eltere Herrn Gebrüder, vnd deren Vnderthanen sichoffentlich dahin erkläret, daß sie dieselbe Vnderthanen, so fernvnd lang biß offtgerürten pacten vnd Abschieden / alles jres In-halteA iſt