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Vorantwort und Apologia, Das ist, Rettung, Erklärung, Protestation und Ersuchungsschrifft, Der Hoch- und Wolgebornen Graffen und Herrn, Herrn Johann Wilhelms und Herrn Hermans, Gebrüdern, Graffen zu Wiedt, Herrn zu Runckel und Ysenburg, etc. Ahn Die Röm. Keys. Mayestat unsern allergnedigsten Herrn, fortahn alle Christliche Potentaten, Churfürsten, Graffen und Herrn, Auch ins gemein, alle und jede Reichsstände, deren glieder zu- und angehörige, wes Standes und Würdens dieselbe seyn
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+ die schuldigkeitzuleisten.

20Vorantwort.(40) Nichts weniger.Ist ohnerweißlich / vnd die Extraordinari anlagen vnnd be-schwernüssen ohnerfindlich. Sonsten aber niemandt verbotten / sichseines rechtens vnd seiner güter zumahl in solchen vnverbottenennoht fellen / pro arbitrio zugebrauchen: Quilibet enim est arbiter& moderator rerum suarum. Vnd heist hier: Quo ad te liberasædes habemus.(41.) Deßgleichen die.Diß ist gleichfals in thesi nimmer zuerweisen / in hypothesiaber also gethan / daß / was dißfals von Grave Hermans Gnadennohtwendig auffgenommen werden müssen / solches G. PhilipsLudwigen / rc. vnd dem Land zum besten kommen / So ist es auch derStas Verein so wenig zu wider/ daß sie es auch viel mehr/ wie inApologia Majori zusehen / zugibt / vnd hette es vber das GravePhilips Ludwig wol verhütten können / wann er das jenige selbstenwelches ihm jederzeit angebotten, aber ohnbilliger weiß verwei-gert worden / angenommen hette.(42.) Neben dem.Jn ihren eygenthumblichen Gewälden haben G. HermansGnaden holtz zuverkohlen / wiewol es wenig beschehen / besser fugv vrsach / als G. Philips Ludwig in J. G. G. Hermans Gewälde /indifferenter alles eigenthätlich abhawen / vnd auff viel hundertstattliche Bäume / wegführen zulassen / macht gehabt / wie solcheszujustificiren, wird sich zu seiner zeit finden.(43.) Vnsere / etc.Die Creditores seindi mehrer theils contentiret, mit etlichenguter will gemacht / vnd ist man nachmahls / wie hie bevor gnug-sam erwehnet / vnnötig solche vnd dergleichen vngebürliche dingtad nauseam lectoris fermer zu beantworten erbietig.(44). Die