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Vorantwort und Apologia, Das ist, Rettung, Erklärung, Protestation und Ersuchungsschrifft, Der Hoch- und Wolgebornen Graffen und Herrn, Herrn Johann Wilhelms und Herrn Hermans, Gebrüdern, Graffen zu Wiedt, Herrn zu Runckel und Ysenburg, etc. Ahn Die Röm. Keys. Mayestat unsern allergnedigsten Herrn, fortahn alle Christliche Potentaten, Churfürsten, Graffen und Herrn, Auch ins gemein, alle und jede Reichsstände, deren glieder zu- und angehörige, wes Standes und Würdens dieselbe seyn
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vnd Vorantwort.nöthen gewesen/ vber bereits abgeredte becydigte, versigelte, vnndsubscribirte handlung / zusage vnnd versprechung / newe tagfahrtzuhalten / was aber geschehen / hat man den Herren Befreundtensampt vnd sonders zu sonderbahrer ehren vnd gefallen gethan.(26.) Vermöget.Es haben die Herrn vnderhändler vnd gefreunde sich nicht hochzubekümmern, Grave Philips Ludwigen zu haltung der eydtli-chen zusagen / wegen noch 20000. gülden zusatzes zuvermögen /sonder vielmehr grosse vrsach gehabt / das compelle intrate zuspie-len / vn das sta promissis der gestalt zur vbung zubringen / die gantzeposteritet darab hette ein Exempel nehmen / vnd so hoch bedeuwer-te zusage zuhalten / lernen können / sed hîc pro poena, præmium,vnnd ist doch kein danck / muß also l. 41. C. de trans. den außschlaggeben vnd vermoͤg der Rechten / alle darin benente straffen hie stattfinden.(27.) Krafft eines im Maio.Wie dieser Abschiedt gehalten / das siehe in der Apologi weit-leufftiger.(28.) Jedoch mit nachmaligen.Jst gantz vnerfindlich / vnd wird das contrarium / wie oben erwehnt außtrücklich gesetzt / nemlich daß Graff Philips Ludwig / rc.Jederzeit sein geldt annehmen / vn von landt vnd leuten / ob er gleichin die ihm gesetzte vnd angenommene vnderpfände immittiret wor-den were / handt abthun / vnd alles plenarie widerumb einraumenvnd restituiren solle.(29.) Prorogation der Zahlung.Das G. Hermans Gnade die zwey verflossene zahlungs ziehtprorogirt, kan G. Philips Ludwig zu keiner beschwernuß anzie-hen / sonder gereicht vielmehr jm zum vortheil / in dem wegen eigen-thätlicher occupation der Herrschafft Runckel / vnd vervrsachtenrebellion, ihme dieselbe gar hetten aberkendt vnd G. Herman zu-gebil-B iij