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1 (1896) Süddeutschland
Entstehung
Seite
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398 ' vr. K, Thieß,

Die höheren Umsatzzahlen der letzten Jahre deuten mit vei-Ichwindenden Ausnahmen nicht etwa auf höhere Verschuldung und dergl.hin. Die höheren Einlagen kommen teils durch solche Gelder, die frühergar nicht nutzbringend angelegt waren, teils durch solche, die früher beiden Bezirkssparkasfen standen und jetzt hierher, wo sie leichter zu greifensind, gebracht werden. Zu nicht unerheblichem Teil werden auch beiKonvertierung von Wertpapieren diese abgegeben und statt dessen dasGeld der Kasse übergeben. Schlechte ausländische Wertpapiere, die unterdem Einfluß der Darinstädter Bank in Hessen weit verbreitet wordensind, weiden durch das Einwirken der Darlehnskasfen allmählich abgestoßenund das Geld den Kassen zugeführt. Die Darlehne erfetzen großenteilsfrühere ungünstigere Schuldverhältnisse, großenteils führt auch dieMöglichkeit, billigen Perfonalkredit zu erhalten, zu intensiverer Wirtschaftund zu erhöhtem volkswirtfchaftlich zweckmäßigem Geldaufwand.

Die Möglichkeit, einen weitergehenden dauernden Kredit zu erlangen undbei gleicher Betriebsweise eine höhere dauernde Verschuldung herbeizuführen,bildet Wohl in Gegenden, die das Genoffenfchaftswefen noch nicht kennen,ein treibendes Moment zu feiner Einführung und führt den Kaffen eineNeihe von Mitgliedern zu. Sobald indes die Darlehnskaffen einmalgeregelt arbeiten, erkennt man allgemein den in diefer Anficht liegendenFehler. Die Ordnung und größere Klarheit in Geldangelegenheiten,welche die Kassen herbeiführen, der Eifer, vor den Genoffen sich als guterWirtschafter zu zeigen, den sie in den Mitgliedern wecken, die durch sieerhöhte wirtschaftliche Einsicht und Thatkraft wirken darauf hin, daß einunwirtfchaftlicher Personalkredit weit weniger als zuvor in Anspruch ge-nommen wird. Auf keinem volkswirtfchaftlichen Kongreß kann mitgrößerer Mißbilligung, in keinem Klub von Millionären kann mitgrößerer Verachtung von dem Mißbrauch des Perfonalkredits und vonden „Pumpkllffen", die sich in verschiedenen Verhältnissen hie und dameist ohne Zusammenhang mit den änderen bisweilen bilden, gesprochenwerden, als auf den genoffenfchaftlichen Verbandstagen der älteren undeingearbeiteten Verbände.

Die hessischen Spar- und Darlehnskasfen beruhen mit einer Aus-nahme fämtlich auf dem Genoffenschaftsgesetz von 1689 und haben dieunbeschränkte Haftpflicht angenommen. Die Beibehaltung der unbe-schränkten Haftpflicht gilt für notwendig, um den Kassen und der Central-stelle, die sich auf sie stützt, in allen Fällen einen ausreichenden Kreditzu verschaffen; sie gilt für wünfchenswert, um die perfünliche Teilnahmealler Mitglieder an der Geschäftsgebarung ungeschwächt wachzuhalten,