Der Peisonalkredit des lnndl. Kleingrundbesitzes im Großherzogtum Hessen. 393
schaftliche Form der Kreditinanspruchnahme, die Entnahme der Waren aufBorg, beseitigt und das Prinzip der Barzahlung durchgeführt. Dadurchhaben sie das Bedürfnis ihrer Mitglieder nach einer möglichst gutenBefriedigung des Personalkredits gesteigert. In vielen Gegenden, wokein Peisonalkredit zu erlangen war, haben so die Unmöglichkeit, dieBarzahlung durchzuführen, und die aus der Borgwirtschaft der Bczugs-vereine entstehenden Mißstände die Entstehung von Darlehnskassen direktnotwendig gemacht und herbeigeführt. Gleichzeitig sind die Bezugs-genoffenschaftcn eine Schule des genossenschaftlichen Geistes und dergenossenschaftlichen Verwaltung geworden, aus der die meisten Führerder Darlehnskassenbewegung hervorgegangen sind. Dabei haben die Bereinezugleich den ganzen Handel mit landwirtschaftlichen Rohstoffen reformiert.Durch die hessischen Bezugsvereine ist zuerst der Ankauf nach den wert-bestimmenden Bestandteilen, anstatt nach den Bruttomengen, durchgeführtworden. Dadurch ist die unreelle Geschäftsgebarung in dieser Brancheauf ein Minimum beschränkt worden. Der Wettbewerb der Bezugsvereinehat auch ein stetes allgemeines Herabgehen der Preise zur Folge gehabt.Infolgedessen ist die Verwendung der Rohstoffe weit verbreiteter, derganze Betrieb der Landwirtschaft intensiver geworden, und auch das hattewieder ein stärkeres Bedürfnis nach billigem Perfonalkredit zur Folge.Der Einfluß der Bezugsvereine auf die Preise und die Handelsusancenist ein so starker gewesen, daß die Händler jetzt fast genau die gleichen^Bedingungen bieten müssen wie die Genossenschaften. Die Folge davon ist,daß die Notwendigkeit der Bezugsvereine jetzt mehrfach verkannt wirdund ihre Zahl in Hessen neuerdings zurückgeht. Nur ein nachdrücklicherHinweis auf die mögliche weitere Preisherabsetzung und auf die Gefahr,daß die errungenen Vorteile wieder verloren gehen können, vielleicht erstdie nächste ungünstige Marktkonjunktur wird die Errichtung von Bezugs-vereinen wieder in Fluß bringen.
Von 1872 ab begannen in Hessen die Bemühungen um Errichtungder ländlichen Spar- und Darlehnskaffen, im Einvernehmenmit den gleichzeitigen Bestrebungen Raiffeisens in Rheinpreußen.Noch im Jahre 1874 vereinigten sich ? hessische Darlehnskassenvereine zueiner Centralkasse, ebenfalls in Form einer Genossenschaft mit unbe-schränkter Haftpflicht. Diese trat mit zwei ähnlich entstandenen Central-lassen in Rheinpreußcn und Westfalen zu einer landwirtschaftlichenGeneralbank für Deutschland zu Neuwied zusammen. Doch begann manin Hessen und Westfalen alsbald die unbeschränkte Haftpflicht in zweiterund dritter Stufe bei einem noch schwachen Unterbau von Einzelkassen