388 Dr. K. Thieß.
schaftsgesetz von 1868 entstanden sind, um zu damals relativgünstigen Sätzen Gelder an Mitglieder und besonders an Nichtmitgliedcrauszugeben und gleichzeitig eine gute Verzinsung des Betriebskapitalszu erzielen. Wohl wird von allen diesen Vereinen auch Personal-kredit bewilligt, daneben aber auch ganz gewöhnlich Realkredit, in sehrvielen Fällen Meliorationstrcdit. Mehrfach sind die Gelder der Vereineauch in hochverzinslichen Papieren angelegt, und wenn einige Vereineberichten, daß sie infolge vom Kursrückgang dieser Papiere ein buch-mäßiges Deficit in den letzten Jahren hatten, so ist das nicht weiterverwunderlich, denn ganz sichere Papiere tragen eben nicht mehr die3^/2—4"/« Zinsen an den Einleger und dazu die Nerwaltungskosten desVereins.
An diesen Vereinen sind die Landwirte sehr stark beteiligt und bildenfast überall die große Mehrzahl der Kreditnehmer. In einigen Vereinendeutet fchon der Name „Spar, und Darlehnskasse", der im Gegensatz zu„Vorschußverein" für ländliche Kassen gebräuchlich ist, auf die über-wiegende Beteiligung der Landwirte. Als Sicherheit für die Darlehne,deren durchschnittliche Höhe in den einzelnen Genossenschaften zwischen250 und 1000 Mark schwankt und meist m. 500 Mark beträgt, werdenvorzugsweise Hypotheken und Bürgschaften, in der Regel als gleich oftVorkommend, genannt. Die Kredite weiden langfristig, bis auf 10 Jahregewährt. Als Zweck der Darlehnsentnahme wird von einer Kasse ange-geben : bei Vi» der Darlehne Schuldentilgung, bei ^/io Bau von Wohn-häusern, 2/i° Bau von Wirtschaftsgebäuden, Viu bauliche Reparaturen,Vl« Lllndkauf, Vi« Erbabfindung, Vio Bezahlung der fälligen Hypotheken-zinsen. Dagegen fanden die Darlehne dieser Kasse keine Verwendung zurBeschaffung von Betriebsmitteln, keine zur Verbesserung des Bodens undder Betricbseinrichtungen, für Kosten der Kindererziehung und Aus-stattung und zur Erholung von Unglücksfällen. Auch bei anderen Ver-einen, welche Angaben darüber machen, überwiegen die Kosten von Neu-bauten und baulichen Reparaturen durchaus.
Danach scheinen die Landwirte diesen Vereinen vorzugsweise deshalbanzugehören, um für ihre kleinen Wirtfchaften Realkredit zu erhaltenoder ihn über die Neleihungsgrenze hinaus, welche Hypothekenbankenund städtische Kapitalisten einhalten, zu steigern. Daneben befriedigen sieauch, namentlich in solchen Orten, wo andere Spar- und Darlehnskassennoch nicht bestehen, ihren Personalkredit in diesen Vereinen.