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dieser Seuchen vorgesehen, eine Summe, die jedoch häusig überschritten wird,wie denn z. B. im Rechnungsjahr 1898/94 allein 49 338 Mark an Milz-brandentschädigungen gezahlt werden mußten. Daneben weiden noch be-deutende Summen für anderweitigen unverschuldeten Viehverlust als Unter-stützungen aus Landesmitteln gegeben, welche im allgemeinen aber ihrenZweck verfehlen, weil sich infolge der bedeutenden Inanspruchnahme dieserFonds die Gewohnheit herausgebildet hat, nur einen gewissen Prozentsatzdes Verlustes als Unterstützung zu bewilligen, so daß der in der Negel un-bemittelte Unterstützte gewöhnlich doch nicht in die Lage kommt, sich einengleichwertigen Ersatz für das gefallene Stück zu verschaffen.
Auch die Hagelversicherung erscheint noch sehr ausdehnungsfähig.Bei den mit der Norddeutschen Hagelversicherungsgesellschaft in Verbindungstehenden sogenannten Kreishagelversicherungsvereincn, welche die Rück-versicherung ihrer Mitglieder gegen die Zahlung der Nachprämien bezwecken,waren nach dem Ausweis für 1894 1990 Mitglieder mit rund 10 500 ba,einer Versicherungssumme von 4 430 000 Mark und einer Vorprämie von30 700 Mark versichert. Die Vereine besaßen ein bei den Sparkassen oderin deutschen Staatspapieren angelegtes Vermögen von rund 35 000 Mark,wozu an Zuschlagen zur Vorprämie und Staatsbeihilsen für 1895 nochetwa 13 000 Mark kommen werden, fo daß Nachfchüfse bis zu 140°/« derVorprämie schon jetzt ohne weitere Zubuße der Versicherten gezahlt werdenkönnen. Unter Zurechnung der bei anderen Gesellschaften versicherten Flächenkann man annehmen, daß etwa 16 000 Iia gegen Hagelschaden versichertsind, also von der landwirtschastlich benutzten Gesamtstäche etwa 1,7 "/o.
Aus diesen Ausführungen geht hervor, daß Nottredite allein schoninfolge wirtschaftlicher Unglücksfälle in nicht unbeträchtlichem Umfange vor-kommen muffen. Bezüglich der bei den öffentlichen Krediteinrichtungenwährend des Futternotjahrs 1893 in Anfpruch genommenen Beträge ge-währt die dem Landesausfchuß Anfang 1894 unterbreitete Denkschrift überdie Maßnahmen zur Bekämpfung des Futter- und Streumangels im Jahre1893/94 im Zufammenhalt mit den Verhandlungen des Landwirtschafts-rates von 1894 und anderweitigen Mitteilungen interessante Auffchlüffe.Darnach hat die Landesverwaltung den mit der örtlichen Bekämpfung derNotlage betrauten landwirtschaftlichen Bezirks- und Kreisvereinen unverzins-liche Vorfchüffc in der Höhe von 107 000 Mark als Betriebsfonds, derenRückerstattung jetzt beinahe vollendet ist, und rund 123 000 Mark alsVcrlustsonds überwiesen. Letztere Summe hat vornehmlich zur Deckung desPreisunterschiedes beim Ankauf und Verlauf von Futtermitteln gedient.
Außerdem war die Staatsdepofitenverwaltung im Juni 1893 angewiesen